AVR-Depot Förderrechner –
Ihre Förderung in Sekunden
Das Altersvorsorgedepot (AVR-Depot) verbindet staatliche Zulagen mit den Renditechancen eines ETF-Depots. Berechnen Sie live, wie viel Förderung Sie erhalten, was der Staat dazugibt – und welches Kapital bis zum Renteneintritt zusammenkommt. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Ihre Werte – Ihr Ergebnis
Stellen Sie Ihre Eckdaten ein. Zulagen, Steuerersparnis und Kapitalprognose berechnen sich automatisch mit jeder Änderung.
Ihre Angaben
Bis 1.800 € zulagengefördert. Darüber hinaus eingezahlte Beiträge sind ungefördert, wachsen in der Ansparphase aber ebenfalls steuerfrei.
Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten. Der Anspruch endet in der Regel mit 18, bei Ausbildung oder Studium spätestens mit 25. Diese Modellrechnung setzt einheitlich 25 an.
Geburtsjahr je Kind (–). Die Zulage läuft bis zum vollendeten . Lebensjahr.
Ein Beginn vor 65 ist nur möglich, wenn Sie zeitgleich eine vorgezogene Altersrente aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem beziehen. Ohne diese Voraussetzung beginnt die Auszahlungsphase frühestens mit 65. Bitte lassen Sie Ihren Fall persönlich prüfen.
Näherungswerte zur Orientierung. Ihr tatsächlicher Grenzsteuersatz hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Ihr Partner schließt dafür einen eigenen Vertrag ab und zahlt darauf 120 € im Jahr ein.
Berechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz (verabschiedet am 8. Mai 2026, gilt ab 1. Januar 2027; FAQ Allianz Lebensversicherungs-AG, Stand Mai 2026). Die Kapitalprognose basiert auf der Modellannahme: Effektivkosten 1,0 % p. a. (AVR-Depot) bzw. 0,5 % p. a. (klassisches ETF-Depot). Tatsächliche Produktkosten können abweichen. Die Steuerersparnis wird gemäß FAQ §1.4 nach dem Prinzip der Günstigerprüfung berechnet. Unverbindliche Modellrechnung, keine Anlageberatung.
Ihre Förderung im 1. Jahr
Mindestbeitrag 120 € pro Jahr für staatliche Förderung erforderlich. Erhöhen Sie Ihren Jahresbeitrag, um Zulagen zu erhalten.
Hinweis: Zulagen gibt es für Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr. Als Sonderausgaben absetzbar sind die Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich der zustehenden Zulagen. Darüber hinaus können pro Vertrag bis zu 6.840 € im Jahr eingezahlt werden – dieser Teil ist ungefördert, wächst in der Ansparphase aber ebenfalls steuerfrei.
Legen Sie einen Jahresbeitrag fest, um zu sehen, wie viel mit staatlicher Förderung im Depot landet.
Vertrag Ihres Partners
- Eigenbeitrag
- Grundzulage
- Förderquote
Ihr Partner schließt einen eigenen Vertrag ab. Die Förderung wird getrennt berechnet und ist in den Werten oben nicht enthalten.
Ihre zusätzliche Steuererstattung von fließt Ihnen direkt zu und ist hier nicht enthalten – sie wird nicht mit angelegt.
Woraus besteht Ihre Förderung?
Aufschlüsselung im 1. Jahr
Über Jahre Laufzeit – inklusive geförderter Beiträge, Zulagen und Wertentwicklung nach Kosten.
Die Auszahlphase und die nachgelagerte Besteuerung sind in dieser Prognose nicht berücksichtigt.
Modellannahme: Kinderzulage bis zum 25. Lebensjahr des jeweiligen Kindes. Maßgeblich ist der tatsächliche Kindergeldanspruch, der auch früher enden kann.
AVR-Depot vs. klassisches ETF-Depot
Kapitalentwicklung vom heutigen Alter bis zum Renteneintritt
Das AVR-Depot profitiert zusätzlich von staatlichen Zulagen, die wie Eigenbeiträge mit angelegt werden. Das ETF-Depot rechnet allein mit Ihren Eigenbeiträgen – ohne Förderung, mit gleicher Rendite und 0,5 % Kosten p. a.
Vier Bausteine Ihrer Förderung
Das Altersvorsorgereformgesetz bündelt Grundzulage, Kinderzulage und Bonus für Berufseinsteiger. Dazu kommt die steuerliche Wirkung Ihrer Beiträge.
Grundzulage Stufe 1
50 Cent staatliche Förderung pro eingezahltem Euro – auf die ersten 360 € Ihres Jahresbeitrags. Maximal 180 € pro Jahr.
Grundzulage Stufe 2
25 Cent pro Euro auf die nächsten 1.440 € (also 360 € bis 1.800 €). Wer den vollen geförderten Beitrag von 1.800 € einzahlt, sichert sich insgesamt bis zu 540 € Grundzulage.
Kinderzulage
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie zusätzlich bis zu 300 € pro Jahr – proportional zum Beitrag (100 % auf die ersten 300 €). Die Zulage läuft, solange Sie Kindergeld beziehen.
Berufseinsteiger-Bonus
Einmalig 200 € Bonus für alle, die ihren Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen. Ein klarer Anreiz, früh anzufangen.
Drei Wege zur geförderten Altersvorsorge
Die Reform schafft drei förderfähige Produktkategorien. Sie entscheiden, wie viel Sicherheit und wie viel Renditechance zu Ihnen passt – die staatliche Förderung gibt es bei allen drei.
Altersvorsorgevertrag
Garantiertes Sicherheitsniveau plus Renditechance. Breites Fondsuniversum, Biometrie-Zusatzbausteine möglich. Geeignet für Kunden mit Fokus auf Sicherheit & Rendite. Ein Wechsel des Garantieniveaus innerhalb des Produkts ist nicht möglich.
Altersvorsorgedepot
Volle Renditechance. Anlage in Aktien-ETFs und Fonds bis Risikoindikator 5. Kein Kostendeckel, dafür breite Fondsauswahl. Für Kunden, die auf hohe Rendite setzen.
Standarddepot
Pflicht-Angebot des Gesetzgebers. Genau 2 Fonds in Life-Cycle-Logik, Effektivkosten max. 1 % p. a., online abschließbar. Niedrige Kosten, dafür stark reglementiert.
Der gesetzliche Kostendeckel von 1 % gilt nur für das Standarddepot und nur in der Ansparphase, nicht in der Rentenphase. Für das AVR-Depot rechnet dieser Rechner ersatzweise mit 1,0 % p. a. als Modellannahme. Die tatsächlichen Effektivkosten Ihres Vertrags stehen im Basisinformationsblatt (PRIIP-KID).
Die Auszahlungsphase
Beginn frühestens mit 65, spätestens mit 70. Früher ist der Beginn nur möglich, wenn zeitgleich eine vorgezogene Altersrente aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem bezogen wird. Sie wählen zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.
Bis zu 30 % Teilkapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss.
Beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung, anders als Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Verwendung für Wohneigentum ist förderunschädlich möglich: Kauf, Bau, energetische Sanierung oder altersgerechter Umbau. Ob die Option enthalten ist, entscheidet der jeweilige Anbieter. Ein Restkapital muss dabei nicht im Vertrag verbleiben.
Nachgelagerte Besteuerung: Auszahlungen aus geförderten Beiträgen werden im Ruhestand mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Wie der Auszahlplan rechnet
Zu Beginn der Auszahlungsphase und danach mindestens alle drei Jahre wird die Auszahlungshöhe neu festgelegt. Verteilt werden mindestens 80 % des am jeweiligen Stichtag verbleibenden Depotkapitals gleichmäßig auf die verbleibenden Monate bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Das Restkapital bleibt investiert – die Auszahlung profitiert also weiter vom Anlageergebnis, ist aber auch nicht garantiert und kann steigen oder sinken. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar.
Alles Wichtige zum AVR-Depot
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.
0711 78239633Die Grundzulage wird beitragsproportional berechnet: 50 % Förderung auf die ersten 360 € Jahresbeitrag (max. 180 €) und 25 % auf die nächsten 1.440 € (max. 360 €) – insgesamt also bis zu 540 € Grundzulage beim vollen geförderten Beitrag von 1.800 €. Hinzu kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind – proportional zum Beitrag, volle Höhe ab 300 € Jahresbeitrag – und einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus bei Vertragsabschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres. Zusätzlich kann der Eigenbeitrag bis 1.800 € (zzgl. Zulagen) als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Wie viel das in Ihrem Fall ausmacht, zeigt der Rechner oben in Echtzeit.
Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch. Die Zulagen fließen in jedem Fall direkt in Ihren Vertrag. Ist Ihr Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen, wird Ihnen die Differenz zusätzlich über den Steuerbescheid erstattet. Bei Familien mit Kindern liegen die Zulagen häufig bereits über dem Steuervorteil – dann entsteht keine zusätzliche Erstattung.
Förderberechtigt sind unter anderem:
- Arbeitnehmer und Auszubildende in versicherungspflichtiger Beschäftigung
- Beamte, Richter und Berufssoldaten (mit Einwilligung zur Datenübermittlung)
- Neu: Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben
- Neu: Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner unmittelbar Förderberechtigter (mittelbare Förderberechtigung, eigener Vertrag und eigener Mindestbeitrag erforderlich)
- Eltern in den ersten 3 Jahren der Kindererziehungszeit
- Pflegende Angehörige (Pflegegrad ≥ 2, mind. 10 Std./Woche)
- Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken- oder Übergangsgeld
- Minijobber (sofern nicht von der Versicherungspflicht befreit)
- Künstler und Publizisten nach KSVG
Ab 2028 wird auch gefördert, wer im EU- oder EWR-Raum lebt, dort pflichtversichert und in Deutschland unbeschränkt oder fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich.
Wie sich Ihre persönlichen Werte auswirken, sehen Sie im Rechner – für die individuelle Einordnung beraten wir Sie gern persönlich.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von unmittelbar Förderberechtigten sind mittelbar förderberechtigt. Vier Voraussetzungen: Sie leben nicht dauernd getrennt, Ihr Partner ist unmittelbar förderberechtigt und bespart selbst einen geförderten Vertrag, Sie schließen einen eigenen zertifizierten Vertrag auf Ihren Namen ab, und Sie zahlen darauf einen eigenen Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr.
Die Zulage beträgt bis zu 175 € im Jahr; ihre Höhe richtet sich nach den Beitragszahlungen des unmittelbar förderberechtigten Partners. Einen eigenen Sonderausgabenabzug gibt es für den mittelbar Berechtigten nicht – diesen kann nur der unmittelbar berechtigte Partner geltend machen.
Unterm Strich erhält Ihr Haushalt damit Förderung für zwei Verträge statt für einen. Wie viel das in Ihrem Fall ausmacht, klären wir im persönlichen Gespräch.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter, solange kein neuer geförderter Vertrag hinzukommt – dazu unten mehr. Ab 2027 haben Sie das Recht, in die neue Förderung zu wechseln (Förderwechsel) oder das Kapital in eines der neuen geförderten Produkte zu übertragen (Produktwechsel). Es gibt keine Frist – und Allianz informiert Sie proaktiv ab Herbst 2026 über die für Sie vorteilhafteste Option.
Der Förderwechsel ist unwiderruflich und wird kalenderjahresweise wirksam. Für das laufende Beitragsjahr 2026 gilt noch die alte Regel: Wer 2026 nicht mindestens 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlt, riskiert eine Kürzung der Zulage. Ein guter Anlass, den Bestand jetzt prüfen zu lassen.
Wichtig vor einem Neuabschluss: Wer ab 2027 einen neuen Vertrag nach der neuen Förderung abschließt, überführt damit automatisch und unwiderruflich alle vorhandenen Bestandsverträge in die neue Förderung – auch mittelbar geförderte Verträge des Ehepartners. Der Bestandsschutz gilt also nur so lange, wie kein neuer geförderter Vertrag hinzukommt. Bitte lassen Sie Ihren Bestand vorher prüfen.
Förderung sichern –
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Der Rechner zeigt Ihr Potenzial. Im Gespräch holen wir das Maximum für Sie heraus: passender Beitrag, optimale ETF-Auswahl und die richtige Einbindung in Ihre Gesamtvorsorge. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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