Vermögen klug
schenken und vererben

Sie haben viel für Ihr Vermögen getan. Damit Ihre Nachkommen ohne unnötige Steuerabzüge so viel wie möglich erhalten, sind Freibeträge und Fristen entscheidend – und eine Allianz Lebensversicherung als Vehikel für die geplante Weitergabe.

Vorsorge mit Weitblick

Zwei Wege, mehr Vermögen weiterzugeben

Indem Sie Fristen und Freigrenzen klug kombinieren, erhalten Ihre Erben deutlich mehr von Ihrem Vermögen.

Vermögen in einer Lebensversicherung „parken“

Die Todesfallleistung und die Wertsteigerung aus einer Lebensversicherung sind einkommensteuerfrei. Bei Tod bleibt lediglich die Erbschaftsteuer zu prüfen.

Liegt die erreichte Summe innerhalb der erbschaftsteuerlichen Freibeträge, fällt keine Erbschaftsteuer an. Die Freibeträge gelten pro Erblasser – Eheleute können sie also doppelt nutzen.

Zehn-Jahres-Perioden bei Schenkungen ausschöpfen

Eine Lebens- oder Rentenversicherung können Sie auch im Wege einer Schenkung einsetzen. Es gelten dieselben Freibeträge wie für Erbschaften.

Zu Lebzeiten stehen die Steuerfreibeträge nach 10 Jahren erneut zur Verfügung. Sie können Ihren Nachkommen so mehrfach Vermögen in gleicher Höhe zukommen lassen – steuerfrei.

So gelangt Ihr Vermögen in die richtigen Hände

Bezugsrecht statt Testament

Sie möchten einer Person, einem Verein oder einer Stiftung einen bestimmten Geldbetrag zukommen lassen? Ein Weg dazu ist das Bezugsrecht für den Todesfall aus einer Lebens- oder Rentenversicherung.

Die oder der Begünstigte erhält die Leistung – außerhalb des sonstigen Nachlasses. Eine testamentarische Regelung oder ein notarieller Erbvertrag ist dafür nicht erforderlich. Zu beachten sind nur mögliche Ansprüche aus Pflichtanteilen.

Widerruflich gestaltbar

Das Bezugsrecht wird im Regelfall widerruflich erteilt – Sie können es jederzeit ändern.

Sie bleiben Inhaber:in

Zu Lebzeiten bleiben Sie als Vertragspartner:in Inhaber:in des Vermögens.

Geld entnehmen möglich

Sie können Geld entnehmen, zuzahlen oder den Vertrag bei Bedarf kündigen.

Schenkung zu Lebzeiten

Per Versicherungsnehmer-Wechsel übertragen Sie das Vermögen direkt – sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Produkte von Allianz Leben

VermögensPolice & SchatzBrief – ideal zum Weitergeben

Zwei spezialisierte Allianz-Lebensversicherungen, mit denen Sie Vermögen aufbauen und gezielt übertragen.

Allianz VermögensPolice

Lebenslange Risikoversicherung mit Renditechancen

Investieren Sie in eine lebenslange Risikoversicherung – mit einer Kapitalanlage zu 100 % im Allianz Sicherungsvermögen oder als VermögensPolice Invest mit individueller Fondsauswahl. Im Todesfall wird die Leistung einkommensteuerfrei an die begünstigte Person ausgezahlt.

  • Einmalbeitrag ab 3.000 € oder laufende Beiträge
  • Zuzahlungen und Entnahmen jederzeit möglich
  • Begünstigte Person frei wählbar – auch Verein oder Stiftung
  • Todesfallleistung einkommensteuerfrei

Allianz SchatzBrief

Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag

Mit dem SchatzBrief bauen Sie Vermögen auf und übertragen die Leistung einfach an eine Person Ihrer Wahl. Bei Auszahlung an Sie selbst wählen Sie zwischen Rente, Kapitalzahlung oder Kombination.

  • Einmalbeitrag – Kapital sofort verzinst
  • Zuzahlungen und Entnahmen flexibel
  • Drei Vorsorgekonzepte zur Auswahl – siehe unten
  • Todesfallleistung an begünstigte Person einkommensteuerfrei
Praxisbeispiele

Vermögen zielgerichtet übertragen

Vier typische Konstellationen – mit Versicherungslösungen, die Steuerlast und Aufwand reduzieren.

Im Todesfall

Erbe für die Enkelin

Richards Tochter ist Haupterbin. Seiner Enkelin Jule möchte er zusätzlich einen Geldbetrag vererben – ohne Testament.

Lösung 200.000 € steuerfrei

VermögensPolice mit Jule als Begünstigte. Versicherungsleistung inkl. Wertzuwachs einkommensteuerfrei – innerhalb des Enkel-Freibetrags.

Zu Lebzeiten

Klug schenken innerhalb der Familie

Petra und Rainer (Anfang 60) verfügen gemeinsam über größeres Vermögen. Bei Tod eines Partners würden die Freibeträge überschritten.

Lösung 2× 400.000 €

Beide Eltern schenken Sohn Marco je eine VermögensPolice. Nach 10 Jahren stehen die Freibeträge erneut zur Verfügung.

Im Todesfall

Gutes Werk ohne Steuerlast

Maria, kinderlos, möchte einer gemeinnützigen Organisation, in der sie ehrenamtlich aktiv ist, einen Geldbetrag zuwenden.

Lösung 100 % steuerfrei

VermögensPolice mit der Organisation als Begünstigter. Zuwendungen an gemeinnützige Zwecke sind komplett steuerfrei.

Zu Lebzeiten

Startkapital für die Patenkinder

Wolfgang möchte seinen Patenkindern Max (5) und Marie (3) zum 18. Geburtstag jeweils 10.000 € renditeorientiert angelegt zur Verfügung stellen.

Lösung 13 / 15 Jahre Laufzeit

Je ein SchatzBrief KomfortDynamik. Patenkinder sind Versicherungsnehmer; zur Volljährigkeit wählen sie Kapital, Rente oder Kombination.

Wissenswertes

Die gesetzliche Erbfolge einfach erklärt

Sie gilt, wenn keine Regelungen zur Verteilung getroffen wurden – etwa durch Testament. Die Verteilung folgt dem Ordnungsgrad: Nähersteh­ende Erben schließen weniger nahe Angehörige aus.

Drei Ordnungen

1

Kinder, Stiefkinder & deren Abkömmlinge

Nichteheliche und adoptierte Kinder, Enkel:innen und Urenkel:innen eingeschlossen.

2

Eltern, Geschwister & deren Abkömmlinge

Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen.

3

Großeltern & deren Abkömmlinge

Großeltern, Tanten, Onkel sowie Cousinen und Cousins.

Ohne Verwandte und Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner:in fällt das Erbe an den Staat.

Beispiel zur Verteilung

Erblasser:in hinterlässt Ehepartner:in (im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft), zwei Kinder und ein Enkelkind eines verstorbenen Kindes.

Ehepartner:in

½

Je Kind

¼

Je Enkel:in (verstorbenes Kind)

Die Hälfte für die Ehepartner:in setzt sich aus regulärem Erbteil (¼) und pauschalem Zugewinnausgleich (¼) zusammen.

Steuern berechnen und sparen

Freibeträge und Steuerklassen im Überblick

Erbschaft- und Schenkungsteuer hängen vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ab. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto niedriger die Steuer.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Bei Erhalt von mehreren Personen werden Freibeträge jeweils einzeln berücksichtigt.

10-Jahres-Frist: Mit Schenkungen können Sie Freibeträge im Abstand von 10 Jahren mehrfach nutzen. Ein Kind kann z. B. von Vater und Mutter jeweils 400.000 € nutzen, von Großeltern jeweils 200.000 €.

Steuerklasse Personenkreis Freibetrag
I Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen 500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder/Stiefkinder 400.000 €
Enkelkinder 200.000 €
Weitere Abkömmlinge (u.a. Urenkel), Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) 100.000 €
II Eltern und Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten und Neffen, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehe- bzw. Lebenspartner:innen 20.000 €
III Alle übrigen Personen / juristische Personen (z. B. Tanten, Onkel) 20.000 €

Steuersätze nach steuerpflichtigem Erwerb

Anteil, der nach Abzug des Freibetrags zu versteuern ist.

Erwerb (nach Freibetrag) Klasse I Klasse II Klasse III
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 6 Mio. € 19 % 30 % 30 %
bis 13 Mio. € 23 % 35 % 50 %
bis 26 Mio. € 27 % 40 % 50 %
über 26 Mio. € 30 % 43 % 50 %
Häufige Fragen

Schenken & Vererben – Antworten

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.

0711 78239633
Todesfallleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind einkommensteuerfrei. Für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer gilt eine 10-Jahres-Frist: Sie können derselben Person nach jeweils 10 Jahren erneut eine Summe bis zur gültigen Freibetragsgrenze zuwenden, ohne dass Steuer anfällt.
Mit dem Bezugsrecht legen Sie fest, wer im Todesfall die Versicherungsleistung erhält – außerhalb des Nachlasses und ohne Testament. Es wird im Regelfall widerruflich erteilt, lässt sich also jederzeit ändern. Zu beachten sind nur mögliche Pflichtteilsansprüche.
Bei der Schenkung übertragen Sie das Vermögen zu Lebzeiten – die begünstigte Person wird selbst Versicherungsnehmer:in. Beim Vererben bleiben Sie zu Lebzeiten Inhaber:in; die Leistung geht erst im Todesfall an die Begünstigten. Beide Wege nutzen dieselben Freibeträge, und beide Lösungen sind einkommensteuerfrei.
Ja. Sie können eine gemeinnützige Organisation, einen Verein oder eine Stiftung als Begünstigte einsetzen. Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sind steuerfrei – sofern die Verwendung zu diesem Zweck gesichert ist.
Solange Sie Versicherungsnehmer:in sind, können Sie den Vertrag ändern, Geld entnehmen, zuzahlen oder bei Bedarf kündigen und sich den Rückkaufswert auszahlen lassen. Hinweis: Bei Entnahme fällt auf die enthaltenen Erträge Kapitalertragsteuer an.
400.000 € pro Kind und pro Elternteil. Ein Kind kann also von Vater und Mutter jeweils 400.000 € steuerfrei erhalten – insgesamt 800.000 €. Nach 10 Jahren stehen die Freibeträge erneut zur Verfügung.
Pflichtteilsberechtigt sind Erben der 1. Ordnung (auch nichteheliche und adoptierte Kinder) sowie Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner:innen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie zuvor die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt haben. Auch wenn Sie im Testament abweichen – der Pflichtteil bleibt grundsätzlich bestehen.
Persönliche Beratung

Vermögensnachfolge ist Vertrauenssache

Welche Lösung zu Ihrer Familie und Ihrem Vermögen passt, klären wir am besten im persönlichen Gespräch – vor Ort in Leinfelden-Echterdingen oder online per Webmeeting.

Allianz Generalvertretung – Marktführer mit jahrzehntelanger Erfahrung

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