Betriebliche Arbeitskraft­sicherung –
Für das beste Team der Welt

25 % aller Erwerbstätigen werden berufsunfähig. Die betriebliche Arbeitskraftsicherung schützt Ihre Mitarbeiter finanziell, wenn sie ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können – und macht Sie als Arbeitgeber attraktiver.

Win-Win

Vorteile auf beiden Seiten

Die betriebliche Arbeitskraftsicherung ist mehr als ein Benefit – sie zeigt Ihren Mitarbeitern: Wir lassen Sie nicht im Stich.

Für Arbeitgeber

  • Fachkräfte gewinnen & binden Heben Sie sich von Mitbewerbern ab – die betriebliche Arbeitskraftsicherung ist ein echtes Differenzierungsmerkmal.
  • Beiträge als Betriebsausgaben Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind voll als Betriebsausgaben absetzbar – bei Entgeltumwandlung steuer- und SV-frei.
  • Kein Verwaltungsaufwand Wir übernehmen die komplette Einrichtung und Verwaltung – Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.
  • Verantwortung zeigen Positionieren Sie sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber, der in die Gesundheit seiner Belegschaft investiert.

Für Arbeitnehmer

  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung Über den betrieblichen Zugang erhalten Ihre Mitarbeiter bessere Konditionen und vereinfachte Gesundheitsfragen.
  • Finanzielle Absicherung Im Fall einer Berufsunfähigkeit wird eine monatliche Rente gezahlt – der Lebensstandard bleibt erhalten.
  • Bessere Konditionen als privat Gruppenverträge bieten günstigere Beiträge und einfacheren Zugang als individuelle Lösungen.
  • Steuerliche Vorteile Bei Entgeltumwandlung profitieren Mitarbeiter von steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträgen.
Lösungen

Zwei Wege zur Absicherung

Je nach Berufsgruppe und Anforderung bieten wir zwei bewährte Lösungen – einzeln oder kombiniert.

Beliebteste Wahl

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Klassiker der Arbeitskraftsicherung. Leistet eine monatliche Rente, wenn Ihr Mitarbeiter seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.

  • Monatliche BU-Rente
  • Nachversicherungsgarantie
  • Weltweiter Schutz
Beraten lassen

Betriebliche KörperSchutzPolice

Schützt bei Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen oder Greifen. Besonders geeignet für körperlich tätige Berufsgruppen.

  • Schutz bei Grundfähigkeitsverlust
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Ideal für Handwerk & Produktion
Beraten lassen

Kombination & Zusatzschutz

Für maximalen Schutz kombinieren Sie beide Lösungen oder ergänzen sie mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung.

  • BU + KörperSchutz kombinierbar
  • Gruppenunfallversicherung
  • Individuelle Konzepte
Beraten lassen
Neu ab 01.07.2026

Höhere Garantierenten – einfachere Aufnahme

Gute Nachrichten für Ihre Belegschaft: Ab dem 01.07.2026 lassen sich in der betrieblichen Arbeitskraftsicherung deutlich höhere monatliche Garantierenten mit vereinfachter Aufnahme absichern – also ohne aufwändige ärztliche Untersuchung. Gleichzeitig haben wir die Aufnahmekriterien spürbar vereinfacht. Die Neuerungen gelten für den Neuzugang und für Aufstockungen.

Bis zu 3.000 € mtl. Garantierente

In bAV-Gruppenverträgen sind jetzt bis zu 3.000 EUR monatliche Garantierente mit vereinfachter Aufnahme möglich – zuvor 2.500 EUR.

Bis zu 2.500 € im Verbändegeschäft

Auch im Verbändegeschäft steigen die Grenzen auf bis zu 2.500 EUR monatliche Garantierente mit vereinfachter Aufnahme.

Vereinfachte Aufnahme

Kürzere Abfrage zur Arbeitsunfähigkeit und schlankere Angemessenheitsprüfung – schneller und unkomplizierter zur Absicherung.

Maximale garantierte monatliche AKS-Rente

Aufnahmeart bAV AG-finanziert bAV AN-finanziert Privatgeschäft 5)
bAV-Gruppenvertrag Verbändegeschäft bAV-Gruppenvertrag Verbändegeschäft ergänzende Privatvorsorge Verbändegeschäft
listenmäßige Aufnahme 1.250 EUR 1)
Arbeitgeber-DO NEU 2) 3.000 EURbisher: 2.500 EUR 1.250 EUR 2.500 EURbisher: 1.750 EUR
Eigen-DO NEU 3) 3.000 EURbisher: 2.500 EUR 2.500 EURbisher: 1.750 EUR 3.000 EURbisher: 2.500 EUR 2.500 EURbisher: 1.750 EUR 2.500 EURbisher: 1.750 EUR 2.500 EURbisher: 1.750 EUR
Vollständige Risikoprüfung 3.000 EUR 4) 3.000 EUR 3.000 EUR 4) 3.000 EUR 3.000 EUR 3.000 EUR
ärztliche Untersuchung > 3.000 EUR > 3.000 EUR > 3.000 EUR > 3.000 EUR > 3.000 EUR > 3.000 EUR
  1. 1) Unverändert 1.750 EUR bei Kombination mit bKV.
  2. 2) Arbeitgeber-DO NEU: verkürzter AU-Zeitraum und Gehaltsbestätigung (für mtl. Garantierente über 1.750 EUR muss ein Jahres-Bruttoarbeitseinkommen von mindestens 60.000 EUR bestätigt werden).
  3. 3) Eigen-DO NEU: angepasster/verkürzter AU-Zeitraum, Angemessenheitsprüfung (bei gesamter mtl. Garantierente über 1.750 EUR).
  4. 4) sofern keine DO abgegeben werden kann.
  5. 5) Privates Belegschaftsgeschäft wird nicht mehr in der Breite angeboten.

Details zu den neuen Dienstobliegenheitserklärungen (DO)

  • AU-Zeitraum: Die Abfrage wird von 4 auf 2 Wochen reduziert.
  • Angemessenheit bei Arbeitnehmer-/Mischfinanzierung und monatlicher Garantierente über 1.750 EUR: Der Arbeitgeber bestätigt, dass das Jahres-Bruttoarbeitseinkommen des Arbeitnehmenden im letzten Kalenderjahr mindestens 60.000 EUR betragen hat.
  • AU-Zeitraum: Abgefragt wird eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 2 Wochen in den letzten 24 Monaten.
  • Angemessenheit bei Arbeitnehmer-/Mischfinanzierung und Gesamtversorgung bei der Allianz über 1.750 EUR monatlicher Garantierente: Geprüft wird, ob die gesamte Versorgung 2/3 des letztjährigen Jahres-Bruttoarbeitseinkommens übersteigt.

Die neuen Grenzen gelten ab 01.07.2026 für Neuzugang und Aufstockungen. Stand: Juni 2026. Angaben ohne Gewähr; es gelten die jeweils gültigen Bedingungen und Annahmerichtlinien der Allianz.

Arbeitskraft ist das wertvollste Gut
Ihrer Mitarbeiter

Psychische Erkrankungen und Skelettprobleme machen über die Hälfte aller Berufsunfähigkeitsfälle aus. Mit der richtigen Absicherung schützen Sie Ihre Belegschaft vor den finanziellen Folgen.

25% aller Erwerbstätigen werden im Laufe ihres Berufslebens berufsunfähig
50% aller BU-Fälle durch psychische Erkrankungen und Skelettprobleme
Alle Unternehmensgrößen – vom KMU bis zum Großkonzern geeignet
Häufige Fragen

Alles zur betrieblichen Arbeitskraftsicherung

Fragen zur Arbeitskraftsicherung für Ihr Unternehmen? Sprechen Sie direkt mit unserem Experten-Team.

0711 78239633
Sie ist sogar essentiell. 25 % aller Erwerbstätigen werden im Laufe ihres Berufslebens berufsunfähig. Ohne Absicherung droht ein drastischer Einkommensverlust – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
Über den betrieblichen Zugang erhalten Ihre Mitarbeiter bessere Konditionen als bei einer privaten Lösung. Die Gesundheitsfragen sind vereinfacht, die Beiträge günstiger und bei Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ja. Ein Rechtsanspruch besteht nur auf Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV. Die arbeitgeberfinanzierte Arbeitskraftsicherung ist eine freiwillige Zusatzleistung – und genau deshalb ein starkes Signal an Ihre Belegschaft.
Grundsätzlich für alle Unternehmensgrößen – vom KMU bis zum Großkonzern. Besonders relevant ist sie für Unternehmen mit körperlich tätigen Mitarbeitern oder in Branchen mit hohem psychischen Druck.
Die BU-Versicherung leistet, wenn Ihr Mitarbeiter seinen konkreten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Die KörperSchutzPolice leistet bereits beim Verlust bestimmter Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder Gehen – unabhängig vom Beruf.
Beratungstermin

Ihr Arbeitskraft-Konzept –
individuell für Ihr Unternehmen

In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Anforderungen und erstellen ein maßgeschneidertes Absicherungskonzept. Unverbindlich und kostenlos.

Schritt 1: Bedarfsanalyse

Wir analysieren Ihre Belegschaftsstruktur und identifizieren die relevanten Berufsgruppen.

Schritt 2: Konzept & Angebot

Sie erhalten ein detailliertes Konzept mit Tarifvergleich und transparenter Kalkulation.

Schritt 3: Einführung

Wir übernehmen die komplette Einführung – inklusive Belegschafts-Infoveranstaltungen.

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