Pensionskasse –
klassisch & verlässlich
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mit Mischfinanzierung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen. Unter BaFin-Aufsicht bietet sie eine klassische, kapitalgedeckte Zusatzversorgung – mit drei Wahlmöglichkeiten bei der Auszahlung.
Die fünf bAV-Wege im Vergleich
Jeder Durchführungsweg hat eigene Stärken – Pensionskasse ist hervorgehoben.
| Merkmal | Direktversicherung | Direktzusage | U-Kasse | Pensionsfonds | Pensionskasse |
|---|---|---|---|---|---|
| Steuerfrei bis | 8 % BBG | unbegrenzt | unbegrenzt | 8 % BBG | 8 % BBG |
| SV-frei (AN) bis | 4 % BBG | 4 % BBG | 4 % BBG | 4 % BBG | 4 % BBG |
| SV-frei (AG-Anteil) | 4 % BBG | unbegrenzt | unbegrenzt | 4 % BBG | 4 % BBG |
| AG-Pflichtzuschuss | 15 % | – | – | 15 % | 15 % |
| Aktienquote möglich | mittel | mittel | hoch | sehr hoch | mittel |
| Mitnahme bei Wechsel | leicht | komplex | sehr schwer | leicht | leicht |
| Renteneintritt | ab 62 | ab 62 | ab 60/62 | ab 62 | ab 62 |
BBG = Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Werte 2026: 8 % entsprechen 8.112 €, 4 % entsprechen 4.056 € pro Jahr.
Was ist eine Pensionskasse?
Die Pensionskasse ist eine eigenständige, von der BaFin beaufsichtigte Versorgungseinrichtung. Sie zählt zu den ältesten und verlässlichsten Wegen der betrieblichen Altersvorsorge.
Typisch ist die Mischfinanzierung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen zahlen gemeinsam ein. Das macht die Pensionskasse besonders in tarifvertraglich gebundenen Branchen beliebt.
Bei der Auszahlung haben Sie drei Wahlmöglichkeiten: eine lebenslange Rente, eine Einmalauszahlung von bis zu 30 % mit kleinerer Restrente, oder eine vollständige Kapitalauszahlung (bis 100 %) ohne anschließende Rente.
Die steuerliche Förderung entspricht der Direktversicherung: 8.112 € steuerfrei, 4.056 € sozialabgabenfrei, plus 15 % Arbeitgeber-Pflichtzuschuss. Der Fokus liegt auf Sicherheit und Planbarkeit.
In drei Schritten zur Betriebsrente
Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen zahlen gemeinsam ein – die BaFin-beaufsichtigte Pensionskasse legt das Kapital sicherheitsorientiert an.
1. Arbeitgeber + Sie
Zahlen gemeinsam ein (Mischfinanzierung) – Ihr Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei, plus Arbeitgeberzuschuss.
2. Pensionskasse (BaFin)
Rechtlich selbstständige Einrichtung, legt das Kapital klassisch und sicherheitsorientiert an.
3. Sie im Ruhestand
Wählen ab dem 62. Lebensjahr zwischen Rente, Teil-Kapital + Restrente oder voller Kapitalauszahlung.
Beispielrechnung (2026)
Vereinfachtes Beispiel: Bei der Mischfinanzierung zahlen Sie 150 € und Ihr Arbeitgeber 100 € pro Monat – zusammen 250 € Sparbeitrag. Zum Renteneintritt wählen Sie zwischen drei Optionen: lebenslange Rente, eine Einmalauszahlung von bis zu 30 % mit kleinerer Restrente, oder die vollständige Kapitalauszahlung (bis 100 %). Die konkrete Aufteilung der Beiträge hängt von Ihrem Tarif bzw. Ihrer Vereinbarung ab.
Ist die Pensionskasse für Sie sinnvoll?
Sinnvoll für …
Arbeitnehmer:innen in tarifvertraglich gebundenen Branchen sowie alle, die eine klassische, sicherheitsorientierte kapitalgedeckte Zusatzversorgung mit planbaren Leistungen wünschen.
Weniger geeignet für …
stark renditeorientierte Sparer:innen mit langem Anlagehorizont – wer die Chancen der Aktienmärkte voll nutzen möchte, ist mit einem Pensionsfonds besser bedient.
Kombinierbar mit …
einem Pensionsfonds für mehr Renditechancen oder einer Direktversicherung als ergänzendem geförderten Baustein.
Warum eine Pensionskasse?
Mischfinanzierung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen zahlen gemeinsam ein – besonders verbreitet in tarifvertraglich gebundenen Branchen.
Klassische Sicherheit
Kapitalgedeckte, sicherheitsorientierte Zusatzversorgung mit planbaren, verlässlichen Leistungen.
Flexible Auszahlung
Drei Optionen: lebenslange Rente, bis 30 % Einmalauszahlung plus Restrente, oder bis zu 100 % Kapital.
BaFin-Aufsicht
Als rechtlich selbstständige Einrichtung unterliegt die Pensionskasse der staatlichen Finanzaufsicht.
Was Sie wissen müssen
Klassische Pensionskassen haben in der langen Niedrigzinsphase historisch eher niedrige Renditen erzielt – die Stärke liegt in der Sicherheit, nicht in der Maximalrendite.
Die Auszahlung ist – wie bei allen geförderten bAV-Wegen – nachgelagert voll einkommensteuer- und krankenversicherungspflichtig.
Durch die Entgeltumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Brutto leicht, was die gesetzliche Rente minimal beeinflussen kann.
Diese Punkte besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen – damit Sie heute eine Entscheidung treffen, die Sie morgen tragen.
Förderung in Anspar- und Auszahlungsphase
Werte 2026 für die Pensionskasse – die Förderung entspricht der Direktversicherung, mit klassischer Sicherheit und flexibler Auszahlung.
Ansparphase
- 8.112 € pro Jahr steuerfrei (8 % der BBG)
- 4.056 € pro Jahr sozialabgabenfrei (4 % der BBG)
- 15 % Arbeitgeber-Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung
Auszahlungsphase
- Drei Optionen: lebenslange Rente, bis 30 % Einmalauszahlung + Restrente, oder bis 100 % Kapital
- Leistung ist voll einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; Renteneintritt ab dem 62. Lebensjahr
Wie sich die spätere Belastung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) auswirkt, können Sie bald mit unserem KVdR-Rente Rechner ermitteln.
Alles Wichtige zur Pensionskasse
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.
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persönlich & verständlich erklärt
Wir prüfen gemeinsam, ob die Pensionskasse zu Ihrer Branche und Ihren Sicherheitswünschen passt und welche der drei Auszahlungsoptionen für Sie am sinnvollsten ist. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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