Direktversicherung –
die einfachste Betriebsrente

Die Direktversicherung ist die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie sparen direkt aus Ihrem Bruttogehalt – steuer- und sozialabgabenfrei – und Ihr Arbeitgeber legt gesetzlich verpflichtend 15 % obendrauf. So bauen Sie mit kleinem Eigenaufwand eine zusätzliche Rente auf.

Auf einen Blick

Die fünf bAV-Wege im Vergleich

Jeder Durchführungsweg hat eigene Stärken. Die Direktversicherung (hervorgehoben) ist der unkomplizierteste Einstieg – ideal für Arbeitnehmer:innen aller Branchen.

Merkmal Direktversicherung Direktzusage U-Kasse Pensionsfonds Pensionskasse
Steuerfrei bis 8 % BBG unbegrenzt unbegrenzt 8 % BBG 8 % BBG
SV-frei (AN) bis 4 % BBG 4 % BBG 4 % BBG 4 % BBG 4 % BBG
SV-frei (AG-Anteil) 4 % BBG unbegrenzt unbegrenzt 4 % BBG 4 % BBG
AG-Pflichtzuschuss 15 % 15 % 15 %
Aktienquote möglich mittel mittel hoch sehr hoch mittel
Mitnahme bei Wechsel leicht komplex sehr schwer leicht leicht
Renteneintritt ab 62 ab 62 ab 60/62 ab 62 ab 62

BBG = Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Werte 2026: 8 % entsprechen 8.112 €, 4 % entsprechen 4.056 € pro Jahr.

Grundlagen

Was ist eine Direktversicherung?

Bei einer Direktversicherung schließt Ihr Arbeitgeber für Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz ab – Sie sind die versicherte Person und später die begünstigte Person. Finanziert wird sie meist über Entgeltumwandlung: Ein Teil Ihres Bruttogehalts fließt direkt in den Vertrag, bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Dadurch sparen Sie doppelt – auf den umgewandelten Betrag zahlen Sie weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben. Zusätzlich gibt Ihr Arbeitgeber seit 2022 verpflichtend 15 % dazu, wenn er durch die Umwandlung selbst Sozialabgaben spart.

Die Allianz bietet die Direktversicherung mit vier Vorsorgekonzepten an – von der sicherheitsorientierten Variante mit hoher Garantie bis zur chancenorientierten, fondsgebundenen Lösung. So lässt sich der Vertrag genau auf Ihre Lebensphase und Ihre Risikobereitschaft abstimmen. Wir beraten Sie persönlich, welches Konzept zu Ihnen passt.

So funktioniert's

In drei Schritten zur Betriebsrente

Ihr Beitrag fließt direkt vom Brutto in den Vertrag – der Staat und Ihr Arbeitgeber helfen mit.

1. Arbeitgeber

Schließt für Sie die Direktversicherung ab und führt Ihren umgewandelten Bruttobeitrag plus 15 % Zuschuss ab.

2. Allianz

Legt Ihre Beiträge im gewählten Vorsorgekonzept an und sichert die vereinbarte Garantie ab.

3. Sie im Ruhestand

Erhalten ab dem 62. Lebensjahr eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder eine Kombination – ganz nach Wunsch.

Beispielrechnung (2026)

Ihre Entgeltumwandlung
100 € / Monat
aus dem Bruttogehalt
+ Arbeitgeberzuschuss
+ 15 €
gesetzlich verpflichtend
Effektiver Eigenaufwand
ca. 50 €
nach Steuer- & SV-Ersparnis

Vereinfachtes Beispiel: Aus 100 € Bruttoumwandlung werden inkl. 15 % Arbeitgeberzuschuss 115 € Sparbeitrag – Ihr tatsächlicher Netto-Aufwand liegt je nach Steuersatz und Sozialabgaben oft bei rund der Hälfte. Die genaue Höhe berechnen wir gemeinsam in der Beratung.

Passt das zu Ihnen?

Ist die Direktversicherung für Sie sinnvoll?

Sinnvoll für …

Arbeitnehmer:innen aller Branchen, Berufseinsteiger:innen und alle, die unkompliziert und mit kleinem Eigenaufwand fürs Alter vorsorgen möchten – besonders, wenn der Arbeitgeber zusätzlich bezuschusst.

Weniger geeignet für …

Spitzenverdiener:innen, die hohe Beträge oberhalb der Förderhöchstgrenzen anlegen möchten – hier sind Direktzusage oder Unterstützungskasse mit unbegrenzter Steuerfreiheit oft passender.

Kombinierbar mit …

einer Direktzusage oder Unterstützungskasse, um über die geförderten Grenzen hinaus vorzusorgen – sowie mit privater Vorsorge wie der privaten Altersvorsorge.

Ihre Vorteile

Warum eine Direktversicherung?

Staatliche Förderung

Bis zu 8.112 € jährlich steuerfrei und 4.056 € sozialabgabenfrei – Sie sparen direkt aus dem Brutto.

Arbeitgeber-Zuschuss

15 % gesetzlicher Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung – viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr.

Sicherheit

Wählbare Garantieniveaus (60/80/90 %) und vier Allianz-Vorsorgekonzepte – von sicher bis chancenorientiert.

Flexibilität

Auszahlung als lebenslange Rente, Kapital oder Kombination – ab dem 62. Lebensjahr, ganz nach Bedarf.

Ehrlich gesagt

Was Sie wissen müssen

  • Die Auszahlung im Ruhestand ist voll einkommensteuer- und krankenversicherungspflichtig – weil die Beiträge in der Ansparphase steuer- und abgabenfrei waren (nachgelagerte Besteuerung). Nur §40b-Altverträge vor 2005 sind anders gestellt.

  • Auf die spätere Rente fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an – ein Freibetrag mildert das ab. Wie hoch Ihre Belastung ausfällt, hängt von Ihrer Versicherung im Alter ab.

  • Durch die Entgeltumwandlung sinkt Ihr sozialversicherungspflichtiges Brutto leicht – das kann gesetzliche Rente und andere Lohnersatzleistungen minimal verringern. Bei normalen Beträgen fällt das kaum ins Gewicht.

Diese Punkte besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen – damit Sie heute eine Entscheidung treffen, die Sie morgen tragen.

Steuer & Sozialabgaben

Förderung in Anspar- und Auszahlungsphase

Werte 2026 für die Direktversicherung – die Förderung in der Ansparphase ist der große Vorteil.

Ansparphase

  • 8.112 € pro Jahr steuerfrei (8 % der BBG der Rentenversicherung)
  • 4.056 € pro Jahr sozialabgabenfrei (4 % der BBG)
  • 15 % Arbeitgeber-Pflichtzuschuss bei Entgeltumwandlung

Auszahlungsphase

  • Rente bzw. Kapital ist voll einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Leistung
  • Freibetrag von 197,75 € (2026) in der gesetzlichen Krankenversicherung mindert die KV-Beiträge

Wie sich die spätere Belastung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) konkret auswirkt, können Sie bald mit unserem KVdR-Rente Rechner ermitteln.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zur Direktversicherung

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.

0711 78239633
Ihre Direktversicherung gehört Ihnen – der Vertrag läuft auch nach einem Jobwechsel weiter. Sie können ihn privat fortführen, beitragsfrei stellen oder, wenn Ihr neuer Arbeitgeber zustimmt, mitnehmen und die Entgeltumwandlung dort fortsetzen. Das bereits angesparte Kapital bleibt in jedem Fall erhalten.
Bei Entgeltumwandlung sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, 15 % des umgewandelten Betrags zusätzlich beizusteuern – sofern sie durch die Umwandlung Sozialabgaben sparen. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig sogar mehr, etwa im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten Zusage.
2026 können Sie bis zu 8.112 € pro Jahr (8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) steuerfrei einzahlen. Davon sind 4.056 € (4 %) zusätzlich sozialabgabenfrei. Beiträge darüber hinaus sind möglich, aber nicht mehr gefördert.
Ja. Da die Beiträge in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei waren, ist die spätere Rente bzw. Kapitalauszahlung voll einkommensteuer- und krankenversicherungspflichtig. Ein Freibetrag in der Krankenversicherung mindert die Beiträge. Welche Variante für Sie günstiger ist, klären wir individuell.
Ja. Zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr wählen Sie zwischen einer lebenslangen Rente, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus beidem. So passen Sie die Auszahlung an Ihre persönliche Situation im Ruhestand an.
Persönliche Beratung

Ihre Betriebsrente –
persönlich & verständlich erklärt

Wir prüfen gemeinsam, ob und wie sich eine Direktversicherung für Sie lohnt, welches Vorsorgekonzept passt und wie hoch Ihr effektiver Eigenaufwand ist. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Beratung auf Deutsch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Spanisch.

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