Krankentagegeld – Einkommens­schutz bei Krankheit

Längere Krankheit kann teuer werden – vor allem für Selbstständige und Gutverdiener:innen. Die Krankentagegeld­versicherung gleicht den Einkommensausfall aus und sichert Ihren Lebensstandard, auch wenn die Genesung Wochen oder Monate dauert.

Grundlagen

Was ist Krankentagegeld?

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, endet die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – maximal 70 % Ihres Bruttogehalts, gedeckelt auf 90 % vom Netto. Bei Selbstständigen gibt es im Standard sogar gar kein gesetzliches Krankengeld.

Die Krankentagegeld­versicherung schließt diese Lücke und zahlt Ihnen einen frei vereinbarten Tagessatz aus – ab einem von Ihnen gewählten Tag der Arbeits­unfähigkeit (Karenzzeit) bis zum Ende der ärztlich attestierten Erkrankung oder bis zum Renteneintritt.

Für wen sinnvoll?

Wer braucht ein Krankentagegeld?

Selbstständige & Freiberufler:innen

Ohne Krankentagegeld gibt es vom ersten Tag der Arbeits­unfähigkeit keine Einnahmen mehr – existenziell wichtig.

Gutverdienende Arbeitnehmer:innen

Wer über der Beitrags­bemessungs­grenze verdient, erhält gesetzliches Krankengeld nur bis zu dieser Grenze – die Lücke kann mehrere Tausend Euro pro Monat betragen.

Familien mit Haupteinkommen

Wer für die Familie das Hauptein­kommen erwirtschaftet, sollte das laufende Einkommen über Wochen und Monate absichern – Krankheit darf nicht zur finanziellen Krise werden.

Nicht verwechseln: Kranken­tagegeld ≠ Krankenhaus­tagegeld

Das Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit – egal ob zu Hause oder im Krankenhaus. Das Krankenhaustagegeld zahlt einen festen Tagessatz für jeden Tag im Krankenhaus, frei verwendbar – etwa für Zuzahlungen, Komfort oder Fahrtkosten der Angehörigen. Beides ergänzt sich.

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Ehrlich gesagt

Was Sie wissen müssen

  • Eine Gesundheits­prüfung ist erforderlich. Bei chronischen Erkrankungen sind Zuschläge oder Leistungs­ausschlüsse für bestimmte Diagnosen möglich.

  • Die Karenzzeit beeinflusst den Beitrag stark: Wer erst ab Tag 43 leisten lässt, zahlt deutlich weniger als jemand mit Leistung ab Tag 8. Wir helfen, die wirtschaftlich sinnvolle Karenzzeit zu finden.

  • Krankentagegeld endet, sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, eine Erwerbsminderungsrente bekommen oder in die gesetzliche Altersrente eintreten. Es ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeits­versicherung.

Welche Karenzzeit und welche Höhe für Sie wirtschaftlich sind, rechnen wir gemeinsam durch – ohne Überversicherung.

Im Zusammenspiel

So greifen die beiden Einkommens­lücken ineinander

Bei längerer Krankheit entstehen zwei Einkommenslücken: Das Krankentagegeld schließt die Lücke zwischen Krankengeld und Ihrem vollen Nettoeinkommen. Wird aus der Krankheit eine dauerhafte Berufs­unfähigkeit, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Beide ergänzen sich – und/oder.

Einkommens-Zeitachse bei Krankheit

Schematische Darstellung. 6 Wochen Lohnfortzahlung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) geregelt, Krankengeld der GKV anschließend bis maximal 78 Wochen.

Lohnfortzahlung (Arbeitgeber, 100 %) Krankengeld (Kasse, ca. 70 %) Lücke Krankentagegeld (GKV) Lücke Berufsunfähigkeit (BU)
100 % 70 % Lohn 6 Wochen ab 36 Wochen Zeit Lohn​fortzahlung Arbeitgeber 100 % Krankengeld (Kasse) ca. 70 % vom Brutto Lücke Kranken​tagegeld (GKV) 70 – 100 % – privat schließbar Lücke Berufs​unfähigkeit 0 – 70 % – BU-Rente und/oder

Wird die Krankheit dauerhaft?

Das Kranken­tagegeld sichert Ihr Einkommen während längerer Arbeits­unfähigkeit – endet aber, sobald eine dauerhafte Berufs­unfähigkeit festgestellt wird oder Sie eine Erwerbs­minderungs­rente erhalten. Genau dort übernimmt die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Wer beide kombiniert, ist auf der gesamten Zeitachse abgesichert.

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Häufige Fragen

Alles Wichtige zum Krankentagegeld

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Vor allem Selbstständige und Freiberufler:innen, die keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben. Außerdem Arbeitnehmer:innen mit einem Einkommen über der Beitrags­bemessungs­grenze – hier deckt die GKV das Nettoeinkommen oft nicht mehr vollständig ab.
Die Karenzzeit legt fest, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit die Allianz zu zahlen beginnt. Für Arbeitnehmer:innen ist meist Tag 43 sinnvoll (nach Ende der Lohnfortzahlung). Selbstständige wählen häufig den 4., 8., 15. oder 22. Tag. Je später die Karenzzeit beginnt, desto niedriger der Beitrag.
Maximal abgesichert wird Ihr nachgewiesenes Nettoeinkommen – inklusive Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. Bei Arbeitnehmer:innen ist die Differenz zwischen Nettogehalt und gesetzlichem Krankengeld die Zielgröße. Wir berechnen die passende Höhe gemeinsam.
Das Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit – egal ob zu Hause oder im Krankenhaus. Das Krankenhaustagegeld dagegen zahlt einen festen Tagessatz nur für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts und ist frei verwendbar. Beides ergänzt sich – ersetzt sich aber nicht.
Nein. Krankentagegeld ist steuerfrei – allerdings unterliegt es dem Progressions­vorbehalt. Das heißt: Es kann den persönlichen Steuersatz auf das übrige Einkommen leicht erhöhen. Im Detail klären wir das mit Ihrer Steuerberatung.
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Ihre Einkommens­absicherung –
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Wir berechnen mit Ihnen, ab welchem Tag das Krankentagegeld einsetzen sollte und wie hoch Ihre tatsächliche Nettolücke ist. Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns zurück.

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