Unterstützungskasse –
die unbegrenzte Lösung
Die Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge – und eine der stärksten: Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Damit schließen Gut- und Spitzenverdiener:innen sowie Geschäftsführer:innen auch große Versorgungslücken.
Die fünf bAV-Wege im Vergleich
Jeder Durchführungsweg hat eigene Stärken – U-Kasse ist hervorgehoben.
| Merkmal | Direktversicherung | Direktzusage | U-Kasse | Pensionsfonds | Pensionskasse |
|---|---|---|---|---|---|
| Steuerfrei bis | 8 % BBG | unbegrenzt | unbegrenzt | 8 % BBG | 8 % BBG |
| SV-frei (AN) bis | 4 % BBG | 4 % BBG | 4 % BBG | 4 % BBG | 4 % BBG |
| SV-frei (AG-Anteil) | 4 % BBG | unbegrenzt | unbegrenzt | 4 % BBG | 4 % BBG |
| AG-Pflichtzuschuss | 15 % | – | – | 15 % | 15 % |
| Aktienquote möglich | mittel | mittel | hoch | sehr hoch | mittel |
| Mitnahme bei Wechsel | leicht | komplex | sehr schwer | leicht | leicht |
| Renteneintritt | ab 62 | ab 62 | ab 60/62 | ab 62 | ab 62 |
BBG = Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Werte 2026: 8 % entsprechen 8.112 €, 4 % entsprechen 4.056 € pro Jahr.
Was ist eine Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, über die Ihr Arbeitgeber die Betriebsrente organisiert. Sie steht – wie die Direktzusage – außerhalb der prozentualen Förderhöchstgrenzen.
Der zentrale Vorteil: unbegrenzte Steuerfreiheit in der Ansparphase. Arbeitgeber-Beiträge sind unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei, Arbeitnehmer-Beiträge bis 4 % der BBG sozialabgabenfrei.
Lange war die Unterstützungskasse eher konservativ. Seit 2024 bietet die Allianz mit InvestFlex auch eine fondsgebundene Variante – so verbinden Sie unbegrenzte Förderung mit Renditechancen an den Kapitalmärkten.
Eine Besonderheit ist die mögliche Auszahlung in zehn Jahresraten – das kann steuerlich vorteilhaft sein. Und: Die Unterstützungskasse lässt sich gut parallel zu einer Direktversicherung kombinieren.
In drei Schritten zur Betriebsrente
Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung organisiert die Betriebsrente – unbegrenzt steuerfrei, auf Wunsch mit 10-Jahres-Ratenauszahlung.
1. Arbeitgeber
Zahlt die Beiträge unbegrenzt steuerfrei in die Unterstützungskasse ein – außerhalb der eigenen Bilanz.
2. Unterstützungskasse
Rechtlich selbstständige Einrichtung, seit 2024 auch fondsgebunden (InvestFlex); PSV-Insolvenzschutz.
3. Sie im Ruhestand
Erhalten Rente, Kapital oder eine Auszahlung in zehn Jahresraten – ab dem 60. oder 62. Lebensjahr.
Beispielrechnung (2026)
Vereinfachtes Beispiel: Ein Spitzenverdiener hat 500.000 € Versorgungskapital aufgebaut. Statt einer Einmalauszahlung (hohe Steuerprogression in einem Jahr) verteilt die 10-Jahres-Ratenauszahlung das Kapital auf je 50.000 € pro Jahr – das senkt die Steuerlast gegenüber Einmalzahlung oder Fünftelregelung spürbar. Die optimale Variante hängt von Ihrer Gesamtsituation ab.
Ist die Unterstützungskasse für Sie sinnvoll?
Sinnvoll für …
Gut- und Spitzenverdiener:innen, Geschäftsführer:innen, Vorstände und Manager:innen, die hohe Beträge unbegrenzt steuerfrei für die Altersversorgung zurücklegen möchten.
Weniger geeignet für …
Arbeitnehmer:innen mit niedrigem Einkommen sowie alle, die häufig den Arbeitgeber wechseln – die Übertragbarkeit auf einen neuen Arbeitgeber ist sehr schwierig.
Kombinierbar mit …
einer Direktversicherung für die geförderten Grundbeträge – die Unterstützungskasse ergänzt sie ideal für alles darüber hinaus.
Warum eine Unterstützungskasse?
Unbegrenzt steuerfrei
Wie die Direktzusage ohne prozentuale Obergrenze – ideal, um große Versorgungslücken zu schließen.
PSV-Insolvenzschutz
Auch die Unterstützungskasse ist über den Pensions-Sicherungs-Verein gegen die Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert.
10-Jahres-Raten
Neben Rente und Kapital ist eine Auszahlung in zehn Jahresraten möglich – das kann steuerlich vorteilhaft sein.
Kombinierbar
Parallel zur Direktversicherung nutzbar – seit 2024 auch fondsgebunden über InvestFlex mit Renditechancen.
Was Sie wissen müssen
Wie die Direktzusage lohnt sich die Unterstützungskasse vor allem bei höheren Einkommen – für niedrige Einkommen ist die Förderung anderer Wege oft passender.
Die Übertragbarkeit auf einen neuen Arbeitgeber ist sehr schwer. Bei häufigem Jobwechsel sollten Sie das vorher einplanen.
Klassische (nicht fondsgebundene) Tarife haben eher starre Beiträge. Die Auszahlung ist nachgelagert voll steuer- und krankenversicherungspflichtig.
Diese Punkte besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen – damit Sie heute eine Entscheidung treffen, die Sie morgen tragen.
Förderung in Anspar- und Auszahlungsphase
Werte 2026 für die Unterstützungskasse – unbegrenzte Steuerfreiheit in der Ansparphase, flexible Auszahlung inklusive 10-Jahres-Raten.
Ansparphase
- Unbegrenzt steuerfrei – keine prozentuale Obergrenze für Arbeitgeber-Beiträge
- Arbeitgeber-Beiträge unbegrenzt sozialversicherungsfrei
- Arbeitnehmer-Beiträge bis 4.056 € (4 % BBG) sozialabgabenfrei
Auszahlungsphase
- Lebenslange Rente, Kapital oder Auszahlung in zehn Jahresraten
- Leistung ist voll einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung)
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; Renteneintritt ab dem 60. oder 62. Lebensjahr (tarifabhängig)
Wie sich die spätere Belastung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) auswirkt, können Sie bald mit unserem KVdR-Rente Rechner ermitteln.
Alles Wichtige zur Unterstützungskasse
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.
0711 78239633Unterstützungskasse –
persönlich & verständlich erklärt
Wir prüfen gemeinsam, wie viel unbegrenzt steuerfreie Versorgung für Sie sinnvoll ist und ob die klassische oder die fondsgebundene InvestFlex-Variante besser passt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Beratung auf Deutsch, Italienisch, Englisch, Türkisch und Spanisch.
