Private Krankenzusatz­versicherung – Versorgungs­lücken schließen

Als gesetzlich Versicherte:r erhalten Sie mit einer privaten Krankenzusatzversicherung Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht oder nur teilweise abdeckt. So schließen Sie Versorgungslücken und sichern sich eine erstklassige medizinische Versorgung – in vielen Bereichen mit Privatpatienten-Status.

Gut zu wissen

Wartezeiten, Abrechnung & Steuer

Drei Eckpunkte, die für alle Krankenzusatz­versicherungen gelten – damit Sie wissen, was Sie erwartet.

Wartezeiten

Allgemein 3 Monate, für Entbindung und Psychotherapie 8 Monate. Bei Unfall oder ärztlichem Attest entfallen sie. Einzelne Tarife (z. B. MeinZahnschutz, Krankenhaus bei Unfall, PflegetagegeldBest) kommen ganz ohne Wartezeit.

Kostenerstattung

Sie bekommen die Rechnung – und reichen sie bei der Allianz ein. Der im Tarif vereinbarte Anteil wird Ihnen zurückerstattet. Bei stationären Aufenthalten in vielen öffentlichen Kliniken ist auch eine Direktabrechnung möglich.

Steuerlich absetzbar

Als Vorsorgeaufwand: bis zu 1.900 € pro Jahr für Arbeitnehmer:innen, bis zu 2.800 € für Selbstständige. Höhe der Anrechnung hängt von bereits geleisteten GKV-Beiträgen ab.

Ehrlich gesagt

Was Sie wissen müssen

  • Eine Gesundheitsprüfung ist in der Regel erforderlich – Ausnahmen wie MeinZahnschutz mit nur zwei Fragen bestätigen die Regel. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungs­ausschlüssen führen, ein offenes Gespräch im Vorfeld lohnt sich.

  • Wer jung beginnt, zahlt deutlich weniger – die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter. Im Alter steigen die Beiträge wegen der allgemeinen Kostensteigerung im Gesundheitswesen.

  • Krankenzusatz­versicherungen sind kein Ersatz für die gesetzliche Krankenversicherung – sie ergänzen sie. Wenn Sie komplett in die PKV wechseln möchten, ist das ein eigenes Thema, das wir gern getrennt besprechen.

Welcher Baustein zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab – wir hören zu und schlagen passend vor, nicht möglichst viel.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zur Krankenzusatz­versicherung

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Rufen Sie uns einfach an.

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Ja, in vielen Fällen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt eine solide Grundversorgung ab – aber bei Sehhilfen, Heilpraktiker, Zahnersatz, Einbettzimmer im Krankenhaus oder Pflegekosten entstehen oft hohe Eigenanteile. Eine Zusatzversicherung schließt genau diese Lücken zielgenau – und vergleichsweise günstig.
Standardmäßig drei Monate allgemeine Wartezeit, acht Monate für Entbindung und Psychotherapie. Bei Unfall oder ärztlichem Attest innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss entfallen die Wartezeiten. Die Tarife MeinZahnschutz, Krankenhaus bei Unfall und PflegetagegeldBest kommen ganz ohne Wartezeiten aus.
Ja. Sinnvoll ist das vor allem, wenn unterschiedliche Lebensbereiche abgesichert werden sollen – zum Beispiel Zahnzusatz für die Familie, ambulant für Heilpraktiker und Krankenhauszusatz für den Ernstfall. Wir bauen mit Ihnen das passende Paket Stück für Stück zusammen.
Beiträge zur Krankenzusatzversicherung gelten als Vorsorgeaufwand. Arbeitnehmer:innen können bis zu 1.900 €, Selbstständige bis zu 2.800 € pro Jahr ansetzen – diese Höchstgrenzen werden oft schon durch GKV-Beiträge weitgehend ausgeschöpft. Im Einzelfall lohnt sich der Eintrag in der Steuererklärung trotzdem.
Im Regelfall greift das Kostenerstattungsprinzip: Sie erhalten die Rechnung von Ärztin, Praxis oder Heilpraktiker, reichen sie bei der Allianz ein – und bekommen den im Tarif vereinbarten Anteil erstattet. Bei stationären Krankenhausaufenthalten ist in vielen öffentlichen Häusern auch eine Direktabrechnung möglich.
Persönliche Beratung

Ihre Zusatzversicherung –
persönlich & verständlich erklärt

Wir prüfen gemeinsam, welche Bausteine zu Ihrem Alltag passen, wo die größten Lücken in Ihrer Versorgung sind und wie sich Tarife sinnvoll kombinieren lassen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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